Die Personalvermittlung ist ein Begriff, der weitverbreitet für alle Arten von Institutionen geführt wird, die Arbeitskräfte an Unternehmen vergibt. Wenn auch gleich benannt, sind nicht alle gleich. Die wichtigsten Unterschiede sowie eine genaue Erklärung sind für Arbeitgeber und -nehmer enorm wichtig. Aufschluss soll dieser Artikel bringen.
Die „richtige" Personalvermittlung
Diese Art der Vermittlungsagentur besteht aus einem oder mehreren Personalvermittlern. Diese werden heutzutage auch gern mit den englischen Worten Recruiter oder Headhunter bezeichnet. Ein Personalvermittler, wie er beispielsweise bei der PWS-Personalbereitstellung GmbH arbeitet, handelt stets nur nach Auftrag. Das heißt, wenn ein Selbstständiger Personal sucht, übernimmt der Recruiter sämtliche Schritte der Personalsuche, bis nur noch eine kleine Auswahl an bestmöglichen Kandidaten vorhanden ist. Der Auftraggeber trifft dann nur noch die Schlussentscheidung. Im genauen erstellt der Headhunter ein Profil der benötigten Arbeitskraft, mit dem er dann am Arbeitsmarkt auf der Suche geht. Er führt die Vorstellungsgespräche durch und selektiert dabei die Bewerber aus. Im Normalfall präsentiert der Personalvermittler dann maximal 5 Kandidaten, die am allerbesten auf die Jobausschreibung hin passen, mit den allerbesten Qualifikationen. So bleibt dem Unternehmen nur noch die Qual der Wahl. In Einzelfällen bzw. auf Wunsch des Unternehmers wird natürlich auch nur der allerbeste Kandidat vorgestellt. Bezahlt wird der Recruiter ausschließlich vom Auftraggeber, also dem personalsuchenden Unternehmen. Dieses übernimmt dann auch alle weiteren Rechte und Pflichten, wie die ordentliche Anstellung und Versicherung. Rechtlich verbleiben beim Vermittler keinerlei Pflichten oder Rechte.
Weitere Vermittlungen für Personal
Im umgangssprachlichen Gebrauch werden aber auch sogenannte Zeitarbeitsfirmen und Arbeitsvermittlungen als Personalvermittlung bezeichnet. Diese unterscheidet sich jedoch grundlegend von der vorgenannten Vermittlungsart. Die Arbeitsvermittlung handelt nämlich für den Arbeitssuchenden. Menschen, die Probleme mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle haben, werden direkt von diesen Institutionen an personalsuchende Firmen vermittelt. Es entsteht in den meisten Fällen für die erste Zeit eine sogenannte Überlassung der Arbeitskraft. Das bedeutet, die Arbeitsvermittlung verleiht den Arbeitnehmer an das Unternehmen auf eine bestimmte, vertraglich geregelte Zeit. Im Normalfall und bei tadelloser Zusammenarbeit kommt es dann zur Übernahme der Arbeitskraft durch die arbeitsgebende Firma. Für solche Firmen gelten jedoch nicht dieselben rechtlichen Bestimmungen, wie für die Personalvermittlung. Arbeitsvermittlungen übernehmen immer in erster Instanz bis zu einer eventuellen Übernahme alle Pflichten sowie auch die Rechte des Arbeitgebers. Das heißt, der Arbeitende wird von der Vermittlung angestellt und versichert. Die Kosten einer solchen Vermittlung werden vom Arbeitssuchenden oder von eigenen staatlichen Stellen übernommen. Das Unternehmen, welches Arbeitskräfte benötigt, muss für die Überlassung nicht bezahlen, lediglich für die Arbeit, welche im Unternehmen geleistet wird. Durch spezielle Förderungen werden in vielen Fällen auch die Personalkosten für die Leihfirma durch den Staat auf bestimmte Zeit übernommen.
Warum ein Wort für verschiedene Tätigkeiten?
Der Begriff Personalvermittlung hat sich in unseren Breiten aus zwei Gründen eingebürgert. Einerseits der Einfachheit halber, andererseits, weil der Arbeitsvermittler im Falle der gänzlichen Überlassung der Arbeitskraft an ein Unternehmen ebenso als Personalvermittler auftritt. Im eigentlichen Sinne sind die Unterschiede zwischen Personalvermittler und Arbeitsvermittler jedoch prägnant. Wichtig ist die Unterscheidung in jedem Fall für Unternehmer und Arbeitssuchende, um die rechtlichen Bedingungen genauso wie die Kosten der Vermittlung zu klären.